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Gold-Yen

Gold-Yen gehören zu den Exoten unter den Anlagemünzen und sind damit noch genauso ungewöhnlich, wie es Japan selbst lange Zeit für den Westen war. Vom 17. bis in das 19. Jahrhundert hatte sich das Kaiserreich Japan völlig von der Welt abgeschottet, um dann eine schnelle Aufholjagd zu beginnen und die Angleichung an europäische Standards zu beginnen. Mit der ersten Währungsreform 1871 lässt sich auch erstmals ein Währungssystem nennen, das mit dem europäischen vergleichbar ist. Das Kaiserreich übernahm das Dezimalsystem und zugleich den Goldstandard, gab ihn aber ähnlich vielen anderen Staaten im Zuge der Weltwirtschaftskrise wieder auf. Gold-Yen aus dieser Zeit waren hauptsächlich für den nationalen Bedarf gedacht und als Anlagemünzen sind sie wegen ihres Sammlerwertes eher ungeeignet. Erst in moderner Zeit sind auch Gold-Yen erhältlich, die bedingt als Anlagemünzen angesehen werden können. Es handelt sich dabei zumeist um Sonderprägungen mit 999er Feingoldgehalt.

NennwertMünzgewichtFeingoldMaterialpreis*AbmessungFeinheit
100.000 JPY
Hirohito
20 g20 g1.321,06 €
(1.426,45 $)
Ø 30,00 mm999 ‰
100.000 JPY
Akihito
30 g30 g1.981,59 €
(2.139,67 $)
Ø 33,00 mm999 ‰

Zu den Gold-Yen mit einer hohen und damit grundsätzlich für Anleger interessanten Auflage gehören die Goldmünzen anlässlich des 60jährigen Thronjubiläums Kaiser Hirohitos. Sie wurden in einer Stückzahl von insgesamt fast 900.000 Exemplaren geprägt und 1986 und 1987 von der Japan Mint herausgegeben. Obwohl mit einem Nennwert von 100.000 Yen geprägt, lag ihr tatsächlicher Goldwert allerdings nur bei rund 40.000 Yen, was für das japanische Schatzamt allerdings einen stattlichen Gewinn bedeutete.

In Japan ist es nicht üblich, ein Porträt des Tenno auf Münzen zu prägen. Stattdessen findet sich immer das Herrschersymbol der 16blättrigen Chrysantheme. Dies ist in besonders aufwendiger Ausführung auch auf der Gedenkmünze zur Inthronisation von Hirohitos Sohn und Nachfolger Akihito aus dem Jahr 1990 festzustellen. Für die Motivseite des Gold-Yen von 1990 wurde die Darstellung eines Phönix gewählt. Abgesehen von einem Rand aus erhabenen Punkten ist er das einzige Motiv. Es gibt weder Schriftzeichen noch Zahlen. Der Phönix ist in Japan ein traditionelles Symbol der Kaiserfamilie. Er repräsentiert Feuer, die Sonne, Gerechtigkeit, Gehorsam und Treue. Der auf dem Gold-Yen dargestellte Phönix befindet sich in der Laufrichtung nach links. Seine Flügel ebenso wie seine langen Schwanzfedern werden von als ziehende Wolken dargestelltem Wind nach oben geweht. Seine Blickrichtung ist ebenfalls nach links und sein linkes Bein ist in einer dynamischen Abbildung nach oben angezogen. Die Wertseite des Gold-Yen wird mittig von der Chrysanthemen-Blüte dominiert. Sie gibt die kreisförmigen Strukturen des Designs vor, das aus einem zweiten Ring aus Blütenornamenten sowie einem Ring aus japanischen Schriftzeichen und schließlich ganz außen aus einem Ring erhabener Punkte besteht. Der Nennwert ist unten mittig als Zahl 10 angegeben sowie einem Multiplikator in japanischen Schriftzeichen. Die Abkürzung ist notwendig, da der Nennwert bei 100.000 Yen liegt.

Die Krönungsgedenkmünze hat einen Durchmesser von 33,00 mm. Sie wiegt 30,00 g. Im Verhältnis zu ihrem Goldwert liegt der Nennwert von 100.000 Yen vergleichsweise hoch. Dies galt zumindest zum Zeitpunkt ihrer Prägung, veränderte sich allerdings mit dem Wertverlust des Yen zugunsten interessierter Anleger.

Die fast zwei Millionen Exemplare der Gedenkmünze zur Krönung des Tenno wurden von der Japan Mint geprägt. Die japanische Münzanstalt wurde 1871 in Osaka eingeweiht und galt als vorbildlich für die japanische Gesellschaft auf ihrem Weg zu einem westlichen Lebensstil. Wer dort arbeitete, musste auf den traditionellen Haarknoten und das Tragen von Schwertern verzichten. Fast alle Maschinen und Einrichtungsgegenstände wurden importiert, da sie zu diesem Zeitpunkt von der japanischen Industrie noch nicht hergestellt wurden.

Nicht um die Krönungsmünzen, jedoch um die Gedenkmünzen zum Thronjubiläum entstand 1990 ein international bekannter Kriminalfall, als auf Ersuchen der japanischen Regierung 103.000 Exemplare der Goldmünzen aus dem Bestand eines britischen Münzhändlers eingefroren wurden, da es sich angeblich um Fälschungen handelte. Erst Jahre später gelang es dem Händler, Kompensation für den ihm durch diese falsche Anschuldigung entstandenen Schaden gerichtlich durchzusetzen.

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